EN ISO 11611 Schweißerschutz – Schutzklassen einfach erklärt: Was Arbeitgeber und Einkäufer wissen müssen
Wer Schweißarbeiten vergibt oder selbst ausführt, kommt an der EN ISO 11611 nicht vorbei. Die Norm definiert, welche Schutzkleidung bei welchem Schweißverfahren vorgeschrieben ist – und die Unterschiede zwischen Klasse 1 und Klasse 2 sind entscheidend für die richtige Auswahl.
Was regelt die EN ISO 11611 Schweißerschutz?
Die EN ISO 11611 legt die Mindestanforderungen für Schutzkleidung fest, die beim Schweißen und verwandten Verfahren vor Schweißspritzern, kurzem Flammenkontakt und Strahlungswärme schützt. Sie betrifft vor allem Schweißer, Schlosser und Metallbauer. Die Norm unterscheidet dabei zwei Schutzklassen, auf die wir weiter unten genauer eingehen.
Die EN ISO 11612 Flammschutz ist breiter gefasst: Sie gilt überall dort, wo Schutz vor Hitze und Flammen generell erforderlich ist – also nicht nur beim Schweißen. Die Norm deckt unter anderem Flammenausbreitung, konvektive Wärme (Wärme durch heiße Luft und Gase), Strahlungswärme, Kontaktwärme sowie Spritzer von flüssigem Aluminium oder Eisen ab. Welche Schutzfunktion die Bekleidung konkret erfüllt, ist anhand der Codebuchstaben auf dem Etikett ablesbar.
Klasse 1 vs. Klasse 2 – der entscheidende Unterschied
Bei der EN ISO 11611 Schweißerschutz wird in zwei Schutzklassen unterschieden, wobei Klasse 1 die niedrigere und Klasse 2 die höhere Schutzfunktion aufweist. Die Einstufung richtet sich nach dem eingesetzten Schweißverfahren und den Umgebungsbedingungen am Arbeitsplatz.
Für manuelle Schweißtechniken wie das Gasschmelzschweißen oder WIG-Schweißen, bei denen nur geringe Mengen an Schweißspritzern und Metalltropfen sowie eine niedrige Strahlungswärme entstehen, ist Klasse 1 ausreichend. Sie gilt ebenso für den Betrieb von Maschinen wie Sauerstoff- oder Plasmaschneidmaschinen sowie für Werkbankschweißen.
Klasse 2 ist überall dort erforderlich, wo erhebliche Schweißspritzer, Metalltropfen und eine stärkere Strahlungswärme entstehen – etwa beim MMA-Schweißen mit basisch oder Cellulose umhüllter Elektrode oder beim MIG-Schweißen mit Starkstrom. Auch die Umgebung spielt eine entscheidende Rolle: Wer in engen Räumen oder über Kopf schweißt, kann dem Funkenflug kaum ausweichen. Genau das erhöht das Risiko und macht Klasse 2 zwingend erforderlich.
Die Prüfanforderungen machen den Unterschied deutlich: Klasse-1-Bekleidung muss mindestens 15 Tropfen geschmolzenen Metalls standhalten. Bei Klasse 2 sind mindestens 25 Tropfen erforderlich.
Diese Zahlen verdeutlichen: Klasse 2 bietet einen deutlich höheren Schutz – und ist überall dort Pflicht, wo die Belastung entsprechend höher ist.
Wer legt die benötigte Schutzklasse fest?
Die Entscheidung liegt nicht beim Schweißer selbst. Nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) und der PSA-Benutzungsverordnung (§ 2 PSA-BV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die passende Schutzausrüstung bereitzustellen. Dabei wird analysiert, welches Verfahren eingesetzt wird, unter welchen Bedingungen gearbeitet wird und wie lange der Mitarbeiter der Gefährdung ausgesetzt ist. Auf Basis dieser Beurteilung wird die erforderliche PSA festgelegt.
Was passiert bei der falschen Schutzklasse?
Wer Klasse-2-Verfahren mit Klasse-1-Kleidung ausführt, geht ein ernstes Risiko ein. Die Bekleidung kann der Belastung nicht standhalten – Schweißspritzer „brennen“ sich durch das Material, und im schlimmsten Fall gelangt noch glühendes Material auf die darunterliegende Kleidung oder direkt auf die Haut. Die Folge können schwere Brandverletzungen sein. Die Gefahr geht jedoch nicht nur von Schweißspritzern aus. Auch eine zu starke Strahlungswärme kann bei falscher Bekleidung zu schweren Verbrennungen führen. Darüber hinaus erzeugt der Schweißlichtbogen intensive UV-Strahlung – unsichtbar, aber gefährlich: Auf unbedeckter Haut verursacht sie ähnliche Schäden wie starker Sonnenbrand, langfristig kann sie das Hautkrebsrisiko erhöhen. Auch hier schützt eine normkonforme Bekleidung nach EN ISO 11611, die alle Körperstellen vollständig bedeckt.
Welche Kennzeichnung muss die Kleidung tragen?
Die EN ISO 13688 ist die grundlegende europäische Basisnorm für Schutzbekleidung. Sie gilt jedoch nicht eigenständig, sondern immer in Verbindung mit einer spezifischen Schutznorm – im Fall von Schweißerschutzkleidung also zusammen mit der EN ISO 11611.
Die Kennzeichnung der PSA ergibt sich aus der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 sowie den einschlägigen Normen EN ISO 13688 und EN ISO 11611. Sie schreiben gemeinsam vor, dass jedes Kleidungsstück ein Etikett mit folgenden Angaben tragen muss.
- Name und Handelsname des Herstellers
- Produktbezeichnung
- Größenangabe mit Figurine
- Materialzusammensetzung
- Pflegesymbole
- CE-Kennzeichen sowie die entsprechende Normenkennzeichnung mit Leistungsstufen/Schutzklasse
Zusätzlich muss dem Produkt eine Herstellerinformation in gedruckter Form beigefügt werden. Darüber hinaus muss die EU-Konformitätserklärung digital oder auch in Papierform zur Verfügung gestellt werden.
Viele Hersteller kennzeichnen ihre Produkte zusätzlich außen mit den zugehörigen Piktogrammen – so ist die Norm auf den ersten Blick erkennbar, ohne dass das Etikett gelesen werden muss.
Fazit und Handlungsempfehlung
Die richtige Schutzkleidung beim Schweißen kann im Ernstfall Leben retten. Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung sowie die entsprechende PSA sind daher keine Option, sondern Pflicht. Wer diese noch nicht durchgeführt hat, sollte das umgehend nachholen.
Prüfen Sie regelmäßig ob die eingesetzte PSA noch den Anforderungen entspricht – und sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter dafür, die Schutzkleidung konsequent und korrekt zu tragen und auf deren Zustand zu achten. Denn die beste Schutzkleidung nützt nichts, wenn sie im Spind hängt.
Bei Fragen zur richtigen Produktauswahl stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
FAQ - Häufige Fragen zur EN ISO 11611 Schweißerschutz
1. Muss ich als Arbeitgeber Schweißerschutzkleidung stellen?
Ja – der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und eine entsprechende PSA zur Verfügung zu stellen.
2. Wie erkenne ich ob meine Schutzkleidung EN ISO 11611 konform ist?
Normkonforme Schweißerschutzkleidung trägt im eingenähten Etikett die Kennzeichnung „EN ISO 11611″ sowie die entsprechende Schutzklasse (1 oder 2). Viele Hersteller kennzeichnen ihre Produkte zusätzlich außen mit dem Schweißer-Piktogramm.
3. Was droht Arbeitgebern bei fehlender oder falscher PSA – bei einer BG-Prüfung oder nach einem Arbeitsunfall?
Wer als Arbeitgeber keine geeignete PSA bereitstellt oder die Gefährdungsbeurteilung vernachlässigt, geht ein erhebliches rechtliches Risiko ein. Bußgelder und strafrechtliche Ermittlungen sind dabei durch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt – und wer keine Gefährdungsbeurteilung vorlegen kann, haftet im Schadensfall unter Umständen persönlich mit dem Privatvermögen.
Wichtig: Die Verantwortung ist geteilt. Auch Arbeitnehmer, die PSA trotz Bereitstellung nicht tragen und dadurch sich selbst oder andere gefährden, können strafrechtlich belangt werden.
4. Kann EN ISO 11611 Kleidung auch andere Normen erfüllen?
Ja, Kombinationen mit anderen Schutznormen sind möglich. So kann Schweißerschutzkleidung gleichzeitig die Anforderungen der EN ISO 20471 (Warnschutz) oder der EN 1149 (Antistatik) erfüllen. Solche Mehrfachzertifizierungen nennt man Multinormbekleidung – sie reduziert den Aufwand beim Kleidungsmanagement und ist besonders dort sinnvoll, wo mehrere Gefährdungen gleichzeitig vorliegen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag zur Multinormbekleidung: Hier geht es zum Beitrag
5. Wie lange darf EN ISO 11611 Schutzkleidung verwendet werden?
Die Norm schreibt kein festes Zeitlimit vor. Die Lebensdauer richtet sich nach dem Zustand der Kleidung und ist an die vom Hersteller angegebene maximale Anzahl von Reinigungszyklen gebunden. Nach jeder Reinigung sollte die Kleidung auf Schäden überprüft werden – bei sichtbaren Beschädigungen oder nachlassender Schutzwirkung muss sie repariert oder ersetzt werden. Wann genau das der Fall ist und wie Sie die Standzeiten Ihrer PSA systematisch im Blick behalten, erfahren Sie in Kürze in unserem ausführlichen Beitrag zu PSA-Standzeiten.
6. Gilt EN ISO 11611 auch für Schneidarbeiten?
Ja, die Norm gilt ausdrücklich auch für thermische Schneidverfahren wie Plasma- und Sauerstoffschneiden.
7. Was bedeutet der Unterschied zwischen Klasse 1 und Klasse 2 für den Einkauf?
Für den Einkauf bedeutet der Klassenunterschied vor allem eines:
Die Schutzklasse muss zur tatsächlichen Tätigkeit passen – nicht zum Preis. Klasse-2-Bekleidung ist in der Anschaffung etwas teurer, aber der Preisunterschied ist im Verhältnis zum Haftungsrisiko bei falscher PSA vernachlässigbar.
Praktisch empfiehlt es sich, vor dem Einkauf die Gefährdungsbeurteilung zurate zu ziehen und gemeinsam mit dem Sicherheitsbeauftragten festzulegen, welche Klasse für welchen Arbeitsbereich benötigt wird. Betriebe mit gemischten Tätigkeiten – also leichten und intensiven Schweißarbeiten – fahren oft am besten damit, grundsätzlich Klasse 2 einzukaufen. Das vereinfacht die Lagerhaltung und schließt Verwechslungen aus.
Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und dient der allgemeinen Information. Normen und gesetzliche Anforderungen können sich ändern – wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte. Für verbindliche Auskünfte empfehlen wir die Konsultation eines Fachexperten oder den Blick in die jeweils gültige Normfassung.
Quellen:
EN ISO 11611:2015
EN ISO 11612:2015
EN ISO 13688:2013 + A1:2021
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__5.html
https://www.gesetze-im-internet.de/psa-bv/__2.html
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__3.html
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__25.html
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__15.html
https://vorschriften.bgn-branchenwissen.de/daten/dguv/100_500/2_26_3.htm
https://aug.dguv.de/arbeitssicherheit/sicheres-schweissen-mit-der-richtigen-ausruestung/
https://gefaehrdungsbeurteilungen.com/fehlende-gefaehrdungsbeurteilung-konsequenzen/
Titelbild: KI-generiert mit Adobe Firefly
