Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien – Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung mit eingeschränkter Schutzleistung gegen flüssige Chemikalien (Ausrüstung Typ 6), EN 13034

Anwendungsbereich:

Die Norm legt die Mindestanforderungen an Chemikalienschutzkleidung mit eingeschränkter Schutzwirkung einschließlich wiederverwendbarer Schutzkleidung fest. Chemikalienschutzkleidung mit eingeschränkter Schutzwirkung ist für die Verwendung in Fällen einer möglichen Exposition gegenüber leichter Chemikalienversprühung, flüssigen Aerosolen oder mit niedrigem Druck auftreffenden Spritzern geeignet, gegen die eine vollständige Barriere gegen Flüssigkeitspermeation (auf molekularer Ebene) nicht erforderlich ist.
Chemikalienschutzanzüge (Typ  6) bedecken und schützen mindestens den Rumpf und die Lenden, z. B. einteilige Overalls und zweiteilige Anzüge mit oder ohne Haube, mit oder ohne Füßlinge oder Überschuhe.
Dieses Dokument legt auch die Mindestanforderungen für die Verbindungen zwischen den verschiedenen Teilen von Typ-6-Anzügen durch Anwendung eines abgeschwächten Spray-Tests für den ganzen Anzug mittels einer Variante von EN 468 fest.

Einsatz:

Der Anzug darf nicht direkt auf der Haut getragen werden. Kein ausreichender Schutz beim Tragen von Bundjacke und Bundhose.
Nach starker Säure- oder Laugeneinwirkung innerhalb längstens zehn Minuten ausziehen. Teil abspritzen und an der Luft trocknen.

Chemikalienschutz:

Das fabrikneue Gewebe schützt begrenzte Zeit (Vorschrift 10 Min.). Es kann nicht vom Hersteller die Einwirkung jeder Chemikalie, deren Konzentration und Vermischung überprüft werden. Es wird für den jeweiligen Ein­satz­zweck eine Überprüfung empfohlen. Hierfür wird ein Gewebeabschnitt gerne zur Verfügung gestellt.

Wäsche:

Ist laut Etikett durchzuführen. Sehr wichtig sind eine gute Spülung (ausspülen von Tensiden), ein langsames Abkühlen auf 30 °C und eine gute Trocknung. Nachbehandlung mit Hotbox oder Bügelpresse. Wegen individuell unterschiedlich starker Praxisbeanspruchung muss der Schutzeffekt zur absoluten Sicherheit nach jedem Reinigungszyklus überprüft werden.

Chemische Reinigung:

Sie sollte zur bestmöglichen Erhaltung des säure- und laugeabweisenden Effektes ohne Reinigungsverstärker erfolgen. Da es dieses besonderen Hinweises bedarf, empfehlen wir den Waschprozess.

Nachimprägnierung:

Der säure- und laugeabweisende Effekt muss bei nicht mehr ausreichender Schutzwirkung aufgefrischt werden.

 

Fragen dazu? Sprechen Sie uns an